Antragsteller

Person/Firma
Nur Länder der EU.

Liefertermin

Liefertermin

Wählen Sie den gewünschten Tag der Zustellung aus. Empfohlen ist, einen Liefertag vor der geplanten Überführung zu wählen. An Feiertagen ist eine Lieferung nicht möglich.

Ablaufdatum

An diesem Tag endet die Nutzbarkeit Ihres Kurzzeitkennzeichens. Die Zulassung erfolgt immer einen Werktag vor dem gewählten Liefertag. Die Gültigkeit beginnt am Zulassungstag.

Fahrzeugidentifikationsnummer

Die FIN finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief unter Feld E. Diese besteht meist aus 17 Stellen. Ist die FIN kürzer, müssen die restlichen Stellen ausgenullt werden.

Gültige TÜV/HU ist vorhanden

Für die Zulassung ist hier eine gültige Hauptuntersuchung notwendig. Ist keine gültige HU vorhanden, wenden Sie sich an die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs

Gültige TÜV/HU ist vorhanden

Fahrzeug ist/wird abgemeldet

Das Fahrzeug MUSS mind. 2 Werktage vor dem gewählten Liefertag abgemeldet werden. Anderenfalls muss der Liefertag verschoben werden.

Fahrzeug ist/wird abgemeldet
*Pflichtfelder

Kontaktinformationen

Liefer- & Rechnungsadresse

Lieferadresse = Antragsteller-Daten
Rechnungsadresse = Antragsteller-Daten

Kurzzeitkennzeichen per Express

Von der simplen Bestellung bis zum fertigen Kurzzeitkennzeichen sparen Sie bei uns Zeit und damit bares Geld! Der Gang zur Behörde bleibt Ihnen erspart. Hier können Sie alles bequem online erledigen. Wir sorgen für eine schnelle Erstellung und Lieferung Ihrer Kennzeichen. Die angemeldeten Kurzzeitkennzeichen können Sie in weniger als 24 Stunden in den Händen halten.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens Immer einen Werktag vor dem gewählten Liefertag erfolgt!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Abwehrklausel
1.1 Für die über die Internetseite „kurzzeitkennzeichen-versand.de“ begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber dieser Seite (im folgenden: Anbieter) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Verfassung.
1.2 Anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Durch die Darstellung auf der Domain „kurzzeitkennzeichen-versand.de“ wird kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages abgegeben. Für den Kunden besteht hierdurch die Möglichkeit, durch seine Bestellung ein Angebot abzugeben.
2.2 Durch das Absenden seiner Bestellung bestätigt der Kunde die Verbindlichkeit seiner Bestellung und erkennt gleichzeitig diese Geschäftsbedingungen an.
2.3 Mittels einer E-Mail wird der Kunde über den Eingang seiner Bestellung der Kurzkennzeichen per Post in Kenntnis gesetzt, sie bedeutet jedoch noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter. Erst durch den Versand der Kurzzeitkennzeichen oder einer ausdrücklichen Annahme-Erklärung erfolgt die Annahme des Vertragsangebotes.
2.4 Für Fehler bei der Eingabe aller benötigen Daten sowie bei unvollständiger Bereitstellung der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen seitens des Kunden bei Abgabe der Bestellung übernimmt die GVA Transit GmbH keine Haftung bezüglich etwaiger Komplikationen bei der Abwicklung der Anmeldung der Kurzzeitkennzeichen, sei es im Hinblick auf Verzögerungen der Bearbeitung der Bestellung oder einer gänzlich nicht zustande gekommenen Anmeldung.

3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware im Eigentum des Anbieters.

4. Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises für den Kurzzeitkennzeichen-Versand ist sofort mit Vertragsschluss fällig.

5. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlich bestimmten Gewährleistungsrechte des Kunden. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter sind in Punkt 6 dieser AGB geregelt.

6. Haftungsausschluss
6.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt wurde. Der vorstehende Haftungsausschluss ist auch auf die gesetzlichen Vertreter und die Erfüllungsgehilfen des Anbieters anzuwenden, falls der Kunde Ansprüche gegen diese stellt.
6.2 Von dem unter Punkt 6.1 bestimmten Haftungsausschluss sind vorsätzlich und grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Anbieters sowie nachfolgend aufgeführte Schadenersatzansprüche ausgenommen: aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.Bei Nichteinhaltung des Vertragszieles durch eindeutiges Verschulden des Anbieters, kann entsprechend des entstandenen Schadens eine Teil- oder Gesamterstattung des Kaufbetrages vom Käufer angefordert werden. Für alle weiteren Kosten übernimmt der Anbieter keine Haftung.Dies gilt auch bei Verzögerungen der Zustellung durch Verschulden eines Dritten (Versandunternehmen).
6.3 Für die im Rahmen der Verwendung des Kurzzeitkennzeichens entstandene Ordnungswidrigkeiten bzw. Schäden durch den Kunden oder Dritte übernimmt der Anbieter keine Haftung. Erfolgt eine Weitergabe der Kurzzeitkennzeichen durch den Kunden an Dritte geschieht dies auf eigene Gefahr. Im Fall eines Schadens oder einer Ordnungswidrigkeit werden entsprechende Schreiben zahlungspflichtig an den Antragsteller/Kunden weitergeleitet bzw. die entsprechende Behörde an diesen verwiesen.
6.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7. Widerrufsrecht
7.1 Eine Bestellung die vom Kunden ausgelöst, jedoch noch nicht bezahlt wurde kann von diesem ohne Angabe von Gründen storniert werden.
7.2 Eine durch den Kunden ausgelöste und bezahlte Bestellung kann ohne Angabe von Gründen storniert werden, sofern noch keine Zulassung des Kurzzeitkennzeichen erfolgte. Hier behält sich der Anbieter vor, eine Bearbeitungsgebühr je nach bereits entstandenem Aufwand (max. 25,00 €) zu erheben.
7.3. Wurde bereits ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt, ist die Bestellung von einer Stornierung ausgeschlossen.

8. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters möglich, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

9. Aufrechnung
Der Kunde hat nur dann ein Aufrechnungsrecht, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet. Hiervon ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ausgeschlossen ist die Anwendung des UN-Kaufrechts.
10.2 Der Sitz des Anbieters ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter entstanden sind, falls der Kunde ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

11. Salvatorische Klausel
Bei der Unwirksamkeit einer Bestimmung aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Sie brauchen auf die Schnelle ein Kurzzeitkennzeichen - wir haben die Lösung.

Sie müssen nicht zur Zulassungsstelle - beantragen Sie die Zulassung hier. Originale werden nicht benötigt, Kopien reichen aus.


Auf kurzem Wege können Sie ein Kurzzeitkennzeichen erhalten

Den Liefertag können Sie beim Bestellprozess wählen. In der Regel sind 1-3 Werktage realisierbar. Sie können aber auch im Voraus für bevorstehende Überführungen bereits jetzt den Antrag stellen. Die Liste beim Liefertag zeigt Ihnen alle Optionen.


Die Bestellung beinhaltet

die gültigen Kurzzeitkennzeichen, eine Haftpflichtversicherung, die Zulassungsgebühren und Express-Versand.


Für die Bearbeitung Ihres Antrages

benötigen wir Ihre Daten (siehe Felder auf der Startseite) und diese Unterlagen in bester Qualität als Kopie:  


- Fahrzeugbrief (Vorderseite, aufgeklappt)

- Vorderseite und Rückseite vom Fahrzeugschein mit Abmelde-Datum

-> falls keine gültige HU auf dem Schein vermerkt ist, benötigen wir auch einen gültigen HU-Bericht zum Fahrzeug.

- gültiger Ausweis, beidseitig


Für die Beantragung der Kurzzeitkennzeichen müssen Sie NICHT deutscher Staatsbürger sein

Die Bestellung auslösen (Felder ausfüllen) kann jede Person. Der Antragsteller muss mind. 18 Jahre alt sein.


Aufgepasst!

Als kleine Osterüberraschung haben wir für Sie einen 5,00 € Rabattcode für Ihre nächste Bestellung. Dieser lässt sich nicht mit anderen Aktionen/Rabatten verbinden. Geben Sie den Rabattcode im zweiten Bestellschritt an.

Rabattcode: PkRISEN24

Und wenn Sie passend zu Ostern in Sucher-Laune sind, haben wir auch noch einen anderen Rabattcode auf unserer Website versteckt.

Wer suchet, der findet ;) Und wird mit einem 15 € Gutschein belohnt.


Gültigkeit der Aktion bis zum 02.04.24

Informationen zu den benötigten Unterlagen

Personalausweis

Haben Sie einen gültigen Ausweis / ausländische ID, reicht ein gut leserliches Foto bzw. Scan aus.Sind Sie kein deutscher Staatsbürger, haben jedoch eine deutsche Wohnanschrift, benötigen wir neben Ihrem Ausweisdokument eine Meldebestätigung.

Die Antragstellerdaten müssen mit den Angaben des Ausweises übereinstimmen.

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Die Fotos/Scans des Fahrzeugscheins müssen einwandfrei und vollständig lesbar sein. Überprüfen Sie, ob alle Angaben gut erkennbar und alle Seitenränder vorhandensind.

Das Kennzeichen, die Briefnummer (Nr. 16) sowie die Fahrgestellnummer (E) müssen mit den Angaben im Fahrzeugbrief übereinstimmen.
Auf der Rückseite des Fahrzeugscheins finden Sie das Abmeldedatum bzw. den freigelegte Sicherheitscode. Ist kein Vermerk auf Ihrem Schein zu finden, muss das Fahrzeug noch spätestens 2 Werktage vor dem gewählten Liefertag abgemeldet werden.

Ist ein Beiblatt (Allonge) am Fahrzeugschein befestigt, benötigen wir auch davon eine Kopie.

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Auch hier ist zu beachten, dass alle Angaben vollständig und gut erkennbar sind. Es dürfen keine Angaben abgedeckt oder geschwärzt werden.
Überprüfen Sie, ob Ihnen der aktuellste Fahrzeugbrief vorliegt.
Handelt es sich um einen Blankobrief (Neufahrzeug) benötigen wir zusätzlich beide Seiten des COCs für vollständige Fahrzeuge.

Hauptuntersuchung (HU)

Eine Zulassung des Kurzzeitkennzeichen kann hier nur erfolgen, wenn eine gültige HU vorliegt.

Diese wird vom TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra, etc. ausgestellt. Überprüfen Sie, ob Ihnen der aktuellste HU Bericht vorliegt.

Neufahrzeuge benötigen keinen HU Bericht sofern dieser auf dem Fahrzeugschein vermerkt ist (Vorderseite links/unten) bzw. zu dem Fahrzeug bislang nur ein Blankobrief vorliegt.

Der HU Stempel auf der Rückseite des Fahrzeugscheins reicht nur bedingt aus.

Eine Abgasuntersuchung (AU) wird nicht benötigt.